Dienstgrade
Allgemeines
Während des Dienstbetriebes und gerade beim Einsatz herrscht bei den Feuerwehren unabdingbar das Führerprinzip; dieses bedeutet, dass von oben nach unten die in die einzelnen Ämter gewählten Kameraden (man bedenke u.a. berufsbedingte Abwesenheit) das Kommando inne haben und ausüben! In diese Ämter wählen wir gemäß unserer Satzung nach bester demokratischer Art unsere Führungskräfte. Wer in ein Amt gewählt wurde, muss die dafür erforderliche Ausbildung auf Amts-, Kreis- und gegebenenfalls auf Landesebene nachweisen, bzw. zusagen. Etwaige fehlende Lehrgänge müssen kurzfristig nachgeholt werden. Wer gewählt wurde und auch die für das Amt erforderlichen Lehrgänge nachweisen kann, wird bis zum Löschmeister vom Wehrführer und danach vom Amtswehrführer bzw. Kreisbrandmeister entsprechend befördert.
Feuerwehrmannanwärter (FMA)
Dienstgrad des neuen Kameraden für seine Zeit der vorläufigen Aufnahme durch den Vorstand bis zur endgültigen durch die Wehr nach einem Jahr.
Feuerwehrmann (FM) |
Mannschaftsdienstgrad steigend nach Ausbildungsgrad. Nach einem Jahr als Feuerwehrmannanwärter. Mit dem ersten Lehrgang auf Amtsebene (Truppmannlehrgang) beginnt der neue Kamerad seine Ausbildung. Jedoch muss der Feuermannanwärter mindestens eine 70 Stunden umfassende Grundausbildung nachweisen.
Oberfeuerwehrmann (OFM)Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) oder nach dem Truppführerlehrgang auf Amtsebene. |
Hauptfeuerwehrmann (HFM) |
Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) auf Kreisebene und dem Truppführerlehrgang.
Hauptfeuerwehrmann (HFM ***) |
Mannschaftsdienstgrad nach mindestens einem Fachlehrgang (Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Maschinist) auf Kreisebene, dem Truppführerlehrgang sowie einer Funktion im Vorstand (Gerätewart, Sicherheitsbeauftragte/r, Brandschutzerzieher/in bzw. Brandschutzaufklärer/in (in der Regel nach Bewährung in der jeweiligen Funktion).
Löschmeister (LM) |
Mannschaftsdienstgrad nach dem Hauptfeuerwehrmann (mindestens zwei Fachlehrgänge und Truppführerlehrgang) und einer 15-jährigen aktiven Dienstzeit in der Feuerwehr kann der Kamerad zum Löschmeister befördert werden. Ebenso werden neue Gruppenführer, die an den Gruppenführerlehrgängen an der LFS in Harrislee teilgenommen haben, in diesen Dienstgrad befördert.
Bis zum Löschmeister darf im Ermessen der Wehrführung befördert werden.
Oberlöschmeister (OLM) |
Dieses ist der Dienstgrad der Gruppenführer. Voraussetzung sind die nötigen Gruppenführerlehrgänge auf Landesebene. Vor der Beförderung muss der Kamerad allerdings schon Löschmeister gewesen sein. Ebenso werden die Kreisausbilder für bestimmte Fachaufgaben in den Rang eines Oberlöschmeisters befördert. Ab diesem Dienstgrad befördert der Kreisbrandmeister die Kameraden.
Hauptlöschmeister (HLM) |
Hauptlöschmeister ist der Dienstgrad der stellvertretenden Zugführer, sowie der Kreisausbilder. Voraussetzung hier auch wieder Lehrgänge auf Landesebene an der Landesfeuerwehrschule.
Brandmeister (BM) |
Brandmeister ist der Dienstgrad für den Zugführer oder Ortswehrführer eines Ortsteils bis 1000 Einwohner. Die Kreisfachwarte-Ausbildung bekleidet ebenfalls diesen Rang. Früher wurden auch Kreisausbilder in den Rang eines Brandmeisters befördert. Voraussetzung sind verschiedene Lehrgänge auf der Landesfeuerwehrschule in Harrislee.
Oberbrandmeister (OBM) |
Oberbrandmeister werden Ortswehrführer eines Ortsteils mit einer Einwohnerzahl, die zwischen 1001 und 5000 Einwohnern liegt, ebenso Gemeindewehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner. Voraussetzung sind auch hier wieder die nötigen Lehrgänge auf Kreis- und Landesebene.